Unser Leistungsangebot: Verhinderungspflege


Die Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege, wenn Sie wegen Urlaubs oder wegen einer Erkrankung ihre Angehörigen nicht pflegen können. Dieser Anspruch besteht für maximal 28 Tage im Jahr. Man nennt dies Verhinderungspflege. In diesen vier Wochen übernehmen wir die erforderlichen pflegerischen Maßnahmen bei Ihren Angehörigen oder schauen nach dem Rechten, so dass Sie beruhigt ihren Urlaub genießen oder sich Zeit für ihren Genesungsprozess nehmen können.