Unser Leistungsangebot: Grundpflege
Die Pflegeversicherung definiert Grundpflege als Hilfestellung bei den zur Grundversorgung gehörenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen
Körperpflege
- Ganzwaschung
- Teilwaschung
- Duschen
- Baden
- Mund- und Zahnpflege inkl. Prothesenpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Nagelpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei Ausscheidungen (Begleitung zur Toilette oder der Wechsel von Inkontinenzprodukten)
- Stomaversorgung
Mobilität
- Hilfe beim Aufsuchen- und Verlassen des Bettes/Rollstuhles/o.Ä.
- Betten und Lagern
- Mobilisation
- Hilfe beim Gehen und Stehen sowie beim Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- aktive und passive Bewegungsübungen
Ernährung
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Darreichen von Speisen und Getränken
- Verabreichen von Sondenkost
Vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxen)
Der Begriff Prophylaxe umfasst alle Maßnahmen, die Gesundheit erhalten und damit Krankheiten verhüten sollen, wie z.B. sinnvolle Ernährung und angepasste Kleidung. Krankheiten, die durch vorbeugende Maßnahmen verhütet werden sollen, sind folgende:
- Dekubitus
- Thrombose
- Kontrakturen
- Pneumonie (Lungenentzündung)
- Obstipation (Verstopfung)
- Soor/Parotitis
- uva.